Solche Verletzungen entstünden durch Peitschenschläge. Er habe diese Feststellungen auf der Anlage des Beschuldigten gemacht, als er dort gearbeitet habe, kurz bevor sie ihr Arbeitsverhältnis getrennt hätten. Der Reiter sei für diese Verletzungen verantwortlich gewesen. Auf Nachfrage erklärte er, der Beschuldigte sei der Reiter gewesen. Er habe es gesehen. Der Beschuldigte habe das Pferd mit der Peitsche geprügelt. Das Pferd habe geblutet. Das Blut habe getropft. Neben ihm habe dies noch E. wahrgenommen. Er wisse nicht, ob noch andere Personen es gesehen hätten. Es sei Mittagspause gewesen (UA Reg. 2 Beil. 110). Er habe den Beschuldigten nicht auf die Misshandlungen angesprochen.