Er habe vielleicht verstanden, dass das Pferd zehn Mal geschlagen worden sei und nicht zehn Vorfälle (UA Reg. 2 Beil. 71 ff.). Er habe seine Fotos dem V. gegeben (UA Reg. 2 Beil. 77). Die Fragen des Beschuldigten bejahte er, wonach es richtig sei, dass er am 22. April 2016 eine Augenoperation gehabt habe. Er habe danach eine Woche nicht arbeiten können. Es treffe zu, dass er vor seinem Weggehen Geld vom Reitsportzentrum entwendet habe (UA Reg. 2 Beil. 80). 4.2. K. 4.2.1. K. war beim Beschuldigten im Jahr 2016 angestellt. Die erste telefonische Einvernahme durch die Polizei am 17. März 2017 mit ihm in Deutschland ist prozessual unverwertbar.