Sie hätten gesehen, wie der Beschuldigte auf dem Pferd gesessen und dieses mit der Peitsche geschlagen habe. Auf die Frage, ob der Beschuldigte dem Pferd dabei Verletzungen zugefügt habe, antwortete E., es sei etwas Kleines gewesen, aber nicht so wie auf den Fotos. Das Pferd habe eine, maximal zwei kleine offene Wunden aufgewiesen (UA Reg. 2 Beil. 68). Die vier Schläge des zweiten Vorfalles habe er aus dem Korridor, der zur Küche führe, gesehen. Von dort sehe man in die Halle. Die Küche und der Korridor seien beide etwas höher.