Ob es genau diese vier Schläge gewesen seien, die zu den abgebildeten Verletzungen geführt hätten, habe er nicht gesehen (UA Reg. 2 Beil. 61 f.). Er sei sich sicher, dass es der Beschuldigte gewesen sei, der "B." diese Verletzungen zugefügt habe, denn an diesem Tag seien nur der Beschuldigte und F. sowie ein Fräulein dort gewesen. Es sei mit einer langen Peitsche geschehen, die über den Bauch des Pferdes gegangen sei. Dies sei um 12:00 Uhr gewesen, als er zum Mittagessen gegangen sei und er den Beschuldigten auf dem Pferd gesehen habe. Er sei um 14:00 Uhr zurück gekommen. Er denke, er habe die Fotos um circa 14:10 Uhr gemacht.