Davor habe sie Angst, so J. (UA Reg. 5 Beil. 11). 4.1.2. Am 13. November 2018 wurde E. bei der Staatsanwaltschaft als Zeuge einvernommen. Er gab zu Protokoll, nicht mehr genau zu wissen, wann er die Fotos des Pferdes "B." im Stall des Beschuldigten gemacht habe. Er habe damals dort gearbeitet. Eventuell sei es im Sommer 2017 gewesen, eventuell Ende Sommer, im September. Es sei Ende Sommer gewesen, anfangs Herbst 2016. Er habe mit eigenen Augen gesehen, wie der Beschuldigte "B." geritten und drei oder vier Mal mit der Peitsche geschlagen habe. Ob es genau diese vier Schläge gewesen seien, die zu den abgebildeten Verletzungen geführt hätten, habe er nicht gesehen (UA Reg. 2 Beil.