Beide hätten Genfer Kontrollschilder gehabt und miteinander französisch gesprochen; deshalb habe er nichts verstanden. Der Tierarzt habe "B." untersucht und ihr eine Spritze gegeben. Dann seien die zwei wieder weggefahren. Am Folgetag habe der Beschuldigte I., J. und F. ins Caféstübli gerufen und von diesen wissen wollen, wer H. angerufen habe. Alle drei hätten gesagt, sie wüssten es nicht. Dann habe der Beschuldigte gesagt, diejenige, die H. informiert habe, solle morgen nicht mehr hier arbeiten. Ab dem Folgetag habe J. nie mehr beim Beschuldigten gearbeitet. Als er in die besagte Mittagspause gegangen sei, habe der Beschuldigte "B." geritten;