34 f. und 54 f.; Beil. 62 Ziff. 17 ff.; Reg. 5 Beil. 10 Ziff. 53). An der polizeilichen Einvernahme vom 6. März 2017 gab der als Auskunftsperson einvernommene E. an, das Pferd "B. " sei im Abstand von zwei Wochen zweimal geschlagen worden. Beim zweiten Mal habe er Fotos gemacht. Beim ersten Zwischenfall habe es circa fünf verletzte Stellen gegeben. Die zweite Verletzung sei schlimmer gewesen. Beim zweiten Vorfall habe L. mit ihm gearbeitet. Sie seien um 12:00 Uhr in die Mittagspause gegangen. Der Beschuldigte sei auf das Pferd gestiegen. Sie hätten die Schläge, die er ihr zugefügt habe, nicht gesehen.