Aber auf der anderen Seite spreche das auch für seine Qualitäten. Ob er dabei bleibe, dass er "C." nie übermässig geschlagen und ihn auch nie durch Peitschenhiebe verletzt habe, antwortete der Beschuldigte, ganz sicher nicht bewusst. Auf die erneute Nachfrage, ob er je ein oder mehrere Pferde mit einer Peitsche derart geschlagen habe, dass das Pferd geblutet habe, antwortete er wieder mit "nicht bewusst". Auf Nachfrage, ob unbewusst, erklärt der Beschuldigte, es habe es auch schon gegeben, dass die Peitsche abgebrochen sei, aber ganz sicher nicht, um das Pferd zu quälen (UA Reg. 2 Beil. 45 ff.). 3.3. In der Befragung vor Bezirksgericht