Es könne sein, dass sie miteinander telefoniert hätten. Aber ob das wegen der Einvernahme gewesen sei, oder weil er ein Pferd habe anschauen müssen, wisse er nicht mehr. Wenn er Fragen habe, telefoniere er mit ihm als Tierarzt. Die Aussage von K., wonach dieser und E. ihn gesehen hätten, wie er auf dem Sandplatz auf "B." eingeprügelt habe, stimme nicht (UA Reg. 2 Beil. 41 f.). Auf die Frage, ob er ausschliessen könne, dass er "B." mit der Peitsche Verletzungen zugefügt habe, antwortet der Beschuldigte, dass sie vielleicht ein "Chräbeli", also einen Kratzer gehabt habe oder so was. Aber normal habe sie keine Peitsche gebraucht.