Leider Gottes seien die Verletzungsgefahren in den Auslaufboxen nicht kleiner als in den Innenboxen. Bei der polizeilichen Einvernahme habe er in Abrede gestellt, dass "B." am besagten Tag im April 2016 von einem Tierarzt untersucht worden sei, weil er gemeint habe, er sei dann an einem Turnier gewesen. Das Datum sei nie ganz genau gesagt worden (UA Reg. 2 Beil. 40). Er habe mit H. über die Verletzungen von "B." gesprochen, wisse aber nicht mehr was. Er hoffe nicht, dass auf den von E. erstellten Bilder "B." abgebildet sei. Er wisse nicht mehr, ob er G. einen Tag vor dessen Einvernahme angerufen habe. Es könne sein, dass sie miteinander telefoniert hätten.