Auf den Vorhalt, wonach er am Folgetag des Vorfalles mit "B." die drei Angestellten I., J. und F. zu sich gerufen und angeblich habe wissen wollen, wer den Tierarzt beziehungsweise den Besitzer H. gerufen habe, entgegnete der Beschuldigte, vielleicht habe er einfach eine Kaffeepause mit den Dreien gemacht, er kenne sie (UA Reg. 5 Beil. 52 f.). Auf Vorhalt der Aussagen des im 2016 kurz angestellten Pferdewirtes K. hin, behauptete der Beschuldigte, ihn nicht zu kennen (UA Reg. 5 Beil. 55). 3.2. Der Beschuldigte wurde am 30. Oktober 2018 von der Staatsanwaltschaft einvernommen.