Gravierende Widersprüche zwischen Aussagen zu verschiedenen Zeitpunkten in zentralen Aspekten können einen Hinweis auf eine Falschaussage sein. Kommt es über den Zeitverlauf zu einer Anreicherung und detaillierteren Aussagen, so kann dies ein Hinweis auf eine bewusste Lüge oder suggestive Einflüsse sein. Aber auch wenn über längere Zeitintervalle keinerlei Abweichungen zwischen mehreren Aussageversionen vorliegt, ist eine gewisse Skepsis angebracht, da eine Ausdünnung der Erinnerung zu erwarten ist (Ludewig/Tavor/Baumer, Wie können aussagepsychologische Erkenntnisse Richtern, Staatsanwälten und Anwälten helfen?, in: AJP 11/2011, S. 1429).