Zu den wichtigsten Realkennzeichen gehören die logische Konsistenz bzw. innere Widerspruchsfreiheit der Aussage, eine ungeordnete Reproduktionsweise, ein hoher Detailreichtum, die kontextuelle Einbettung, die Beschreibung von Interaktionen und Wiedergabe von Gesprächen, die Beschreibung eigener psychischer Vorgänge, spontane Selbstkorrekturen und das Zugeben von Erinnerungslücken (BGE 133 I 33). Liegen von einer aussagenden Person Aussagen über denselben Sachverhalt zu verschiedenen Zeitpunkten vor, können diese Aussagen mittels einer sogenannten Konstanzanalyse hinsichtlich Auslassungen, Ergänzungen und Widersprüchen überprüft und bewertet werden.