Für die Beurteilung, ob Aussagen glaubhaft, das heisst schlüssig, nachvollziehbar und frei von Widersprüchen sind, können diese auf das Vorhandensein von Realitätskriterien und umgekehrt auf das Fehlen von Fantasiesignalen hin überprüft werden. Zu den wichtigsten Realkennzeichen gehören die logische Konsistenz bzw. innere Widerspruchsfreiheit der Aussage, eine ungeordnete Reproduktionsweise, ein hoher Detailreichtum, die kontextuelle Einbettung, die Beschreibung von Interaktionen und Wiedergabe von Gesprächen, die Beschreibung eigener psychischer Vorgänge, spontane Selbstkorrekturen und das Zugeben von Erinnerungslücken (BGE 133 I 33).