Mit Verfügung vom 17. September 2019 wurden die Akten dem zuständigen Bezirksgericht Willisau, Einzelrichter, überwiesen (AB 1). 3. Am 1. Oktober 2019 wurde der Beschuldigte sowie die Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung am 19. November 2019 vor Bezirksgericht Willisau vorgeladen (AB 5 f. und 9 f.). Am 22. Oktober 2019 stellte der Verteidiger ein Ausstandsbegehren gegen Staatsanwalt D. beim Bezirksgericht (Art. 56 lit. f StPO; AB 12 und 16). Mit Entscheid vom 11. November 2019 wurde auf das Gesuch nicht eingetreten; der Entscheid blieb unangefochten. 4. An der Hauptverhandlung vom 19. November 2019 wurde im Sinne einer prozessualen Vorfrage gemäss Art.