Der Beschuldigte erhob fristgerecht Einsprache (UA Reg. 1 Beil. 1 und 4). 2. Nach ergänzter Strafuntersuchung erliess die Anklagebehörde am 25. Juli 2019 einen zweiten Strafbefehl, worin sie den Beschuldigten wiederum wegen mehrfacher Tierquälerei schuldig befunden und mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 160.--, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von 2 Jahren, und mit einer Busse von Fr. 3'600.-- bestraft hat. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte erneut fristgerecht Einsprache (UA Reg. 1 Beil. 6 und 9). Mit Verfügung vom 17. September 2019 wurden die Akten dem zuständigen Bezirksgericht Willisau, Einzelrichter, überwiesen (AB 1).