Das Strafverfahren war aufgrund der Anzeige eines ehemaligen Mitarbeiters am 27. Februar 2017 eröffnet worden. Nach durchgeführter Untersuchung erliess die Anklagebehörde am 25. Mai 2018 einen ersten Strafbefehl, in welchem sie den Beschuldigten wegen mehrfacher Tierquälerei schuldig befunden und mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 160.--, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von 2 Jahren, und Busse von Fr. 3'600.-- bestraft hat; zufolge Verjährung wurde das Strafverfahren bezüglich weiteren Vorwürfen hinsichtlich anderen Pferden eingestellt. Der Beschuldigte erhob fristgerecht Einsprache (UA Reg.