Die Kassationsbeschwerde ist innert zehn Tagen seit Zustellung des Entscheids schriftlich und im Doppel beim Obergericht des Kantons Luzern einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten; gerügt werden können nur die in § 246 StPO angeführten Kassationsgründe. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. 6. Dieser Entscheid ist zuzustellen an: Amtsgericht Luzern-Land Abteilung II _____________________ Der Präsident Der Gerichtsschreiber |