Vorakten Bezirksamt Küssnacht a.R. [VV 2006 129], ed. Bel. 1: Strafbefehl vom 26.7.2006) und 2006 bereits einmal einfache Körperverletzung (siehe die Vorakten des Amtsstatthalteramts Luzern [AK-Nr. ASL 05 21236 05], ed. Bel. 5: Fasz. zur Sache, Beil. 1, und Einvernahmeprotokoll Amtsstatthalteramt Luzern, ebenfalls Faustschlag mit Gesichtsverletzung). Jugendstrafen und Erziehungshilfen machten ihm offensichtlich keinen nachhaltigen Eindruck. Der Angeklagte zeigte eine dauernde Gewaltbereitschaft. Vor diesem Hintergrund wird die erneute Straftat zu beurteilen sein. 23. Die Gerichtsgebühr ist auf Fr. 1'000.00 festzusetzen (§ 27 KoV).