Umso verwerflicher erscheint das tatbeständliche Verhalten, wenn die Gewaltanwendung gemeinsam mit einem weiteren Täter erfolgt und dabei noch ein Schlaginstrument wie vorliegend eine Holzlatte gegen das Opfer eingesetzt wird. Oftmals hängt es lediglich von einem Zufall ab, wie schwer die Verletzungen beim Opfer ausfallen, wie die bekannten Vorfälle in jüngerer Zeit zeigten, bei denen es sogar zur Todesfolge kam. Ebenfalls ist zu beachten, dass sich der Angeklagte seit dem Jahr 2000 laufend zum Teil schwerer Delikte schuldig gemacht hatte (UA, Fasz. 5, Beil 1). Sein Vorstrafenregister umfasst unter anderem auch Raub (zusammen mit dem ebenfalls wieder mitbeteiligten Kollegen Z;