a), bei einer Busse allein oder in Verbindung mit einer Massnahme (lit. b) oder bei einer Geldstrafe und einer Busse allein oder in Verbindung mit einer Massnahme (lit. c). Erhebt der Angeschuldigte innert dieser Frist keine Einsprache, wird die Strafverfügung nach Abs. 2 dieser Bestimmung zum rechtskräftigen Urteil, bei Übertretungen mit dem unbenützten Ablauf der Frist (lit. a) und bei Vergehen und Verbrechen im Zeitpunkt des unbenützten Ablaufs der Frist, sofern der Staatsanwalt nachträglich das Visum erteilt (lit. b). Die Einsprache gegen die Strafverfügung stellt kein Rechtsmittel sondern einen Rechtsbehelf dar.