Dies trifft zwar grundsätzlich zu. Der Beschwerdeführer legt aber nachvollziehbar dar, weshalb er im Junioren-Passepartout keinen Nutzen für seinen privaten Gebrauch sieht. Von einem 7-jährigen Kind kann und muss noch nicht erwartet werden, dass es Wegstrecken ausserhalb des Schulweges und in der Freizeit ohne seine Eltern mit öffentlichen Verkehrsmitteln absolviert. Zudem ist die Anschaffung der Junior-Karte, mit welcher Kinder zwischen 6 und 16 Jahren für 30 Franken während eines Jahres in Begleitung ihrer Eltern gratis und schweizweit die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, bei Familien weit verbreitet.