Die Vorinstanz führt aus, dass der Tarifverbund ein Kindergarten-Abonnement für 370 Franken anbiete, welches für die Fahrt von Zuhause in den Kindergarten während der Schulzeit von Montag bis Freitag gültig sei. Für ältere Kinder biete der Tarifverbund zwar kein spezielles Schüler-Abonnement an, weshalb sie für den Transport in die Schule den Junioren-Passepartout in der Höhe von 610 Franken benötigen würden. Die Vorinstanz begründet die Kostenbeteiligung des Beschwerdeführers am Junioren-Passepartout damit, dass dieser auch in der Freizeit und in den Ferien benutzt werden könne. Dies trifft zwar grundsätzlich zu.