Dies wäre beispielsweise dann zulässig, wenn Eltern mehrere geeignete Abonnements zur Auswahl stehen und sie jenes wählen, welches über das für den Schulweg nötige Streckennetz hinausgeht oder eine Nutzung ausserhalb der Schulzeit ermöglicht. Wählen die Eltern ein teureres Abonnement als für den Schulweg notwendig, ist es gerechtfertigt, dass die Eltern den über das für den Schulweg notwendige Abonnement hinausgehenden Anteil übernehmen. Besteht ein preisgünstigeres Abonnement, welches die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zur Schule ermöglicht, muss dieses gewählt werden (vgl. Urteil des Aargauer Verwaltungsgerichts vom 7. September 2011, E. 3.5;