Der Vater von A ersuchte die Gemeinde Z, die gesamten Kosten für ein Jahresabonnement des Junioren-Passepartouts in der Höhe von 610 Franken zu übernehmen und nicht nur einen Anteil von 370 Franken. Der Gemeinderat von Z wies das Gesuch ab. Er erachtete den Schulweg von A aufgrund seiner Länge zwar als unzumutbar, weshalb die Gemeinde die Transportkosten grundsätzlich zu übernehmen habe. Er führt jedoch in seinem Entscheid aus, dass mit dem Junioren-Jahres-Passepartout die öffentlichen Verkehrsmittel zusätzlich zum Weg in die Schule auch während der Freizeit und in den Ferien genutzt werden können, weshalb die Gemeinde nur einen Kostenanteil zu vergüten habe.