Vor diesem Hintergrund kann entgegen der Vorinstanz bei einem 4- beziehungsweise 5-jährigen Kind nicht gleich wie bei einem Erstklässler von einer Gehgeschwindigkeit von 3 Stundenkilometern ausgegangen werden. Vielmehr erscheint es ohne Weiteres nachvollziehbar, dass Kinder in diesem Alter generell langsamer unterwegs sind. 6.5. (…). 6.6. Für den vorliegenden Fall muss die Gehgeschwindigkeit für ein 4- bis 5-jähriges Kind nicht abschliessend festgelegt werden. Festzuhalten ist immerhin, dass diese gemäss der aktuellen Rechtsprechung und der vorhandenen Fachberichte zumindest tiefer als 3 Stundenkilometer liegt.