LGVE E. 4.2). Zwar wird der von der Vorinstanz angeführte Entscheid nach wie vor im Merkblatt «Zumutbarer Schulweg» der Dienststelle Volksschulbildung erwähnt (abrufbar unter: https://volksschulbildung.lu.ch/-/media/Volksschulbildung/Dokumente/unterricht_organisation/planen_organisieren/schulweg/merkblatt_schulweg.pdf?la=de-CH). Allerdings wird im Einleitungsteil des Merkblatts von einer Zumutbarkeit eines Schulwegs ab dem Kindergarten von einer Länge von 1,5 Kilometern beziehungsweise 30 Minuten Dauer ausgegangen, was dem zitierten Entscheid nicht entspricht.