In einem nicht publizierten Entscheid vom 11. November 2005 wurde zudem festgehalten, ein Schulweg von 1,3 Kilometern, der von Kindergartenschülern in 30 Minuten bewältigt werden kann, sei zumutbar. Dagegen wurde im gleichen Entscheid eine Schulweglänge von 1,7 Kilometern für Kindergartenkinder als unzumutbar erachtet, da dieser bereits aufgrund der benötigten Dauer den Beschwerdeführern im Kindergartenalter bis zur Vollendung des 7. Altersjahrs nicht zugemutet werden könne.