Es hat sich in diesem Urteil jedoch zum einen nicht zur Gehgeschwindigkeit für 4- und 5-jährige Kinder geäussert. Zum andern ist das Bundesgericht in seiner Beurteilung nicht von der BFU-Fachdokumentation abgewichen, da auch diese ab dem Alter von 6 Jahren von einer Gehgeschwindigkeit von zirka 3 bis 4 Stundenkilometern ausgeht (in der neuesten Version [2021] ausdrücklich, vgl. BFU-Fachdokumentation S. 15 Ziff. 2.2).