6.2. Betreffend die vorliegend umstrittene Gehgeschwindigkeit eines 4- bis 5-jährigen Kindes hat das Bundesgericht im von der Vorinstanz zitierten Urteil 2C_1143/2018 vom 30. April 2019 die dort von der Vorinstanz angenommene typische Gehgeschwindigkeit von 3 bis 3,5 Stundenkilometern für einen Erstklässler nicht beanstandet (zit. Urteil E. 2.4.3). Es hat sich in diesem Urteil jedoch zum einen nicht zur Gehgeschwindigkeit für 4- und 5-jährige Kinder geäussert.