5.4. (Ausführungen zur rechtlichen Bedeutung des Amtsberichts). 5.5. Der hier zu beurteilende Schulweg zwischen dem Wohnort von A und dem Kindergarten in Z beträgt gemäss Amtsbericht der Luzerner Polizei gemessen mit dem Messrad rund 1376 Meter. Unter Berücksichtigung eines Höhenunterschieds von 16 Metern für den gesamten Schulweg ergibt sich eine bereinigte Distanz von 1536 Metern ausgehend von einem zusätzlichen Kilometer bei 100 Meter Höhenunterschied bei allen Altersstufen.