Dazu gehört nach dem Gesagten auch die selbständige Bewältigung eines zumutbaren Schulwegs. Umgekehrt bedeutet dies für jüngere Kinder, dass sie, um als schulfähig zu gelten und damit ihr Recht auf einen früheren Kindergarteneintritt in Anspruch nehmen können, fähig sein müssen, einen für ein durchschnittliches Kind ab Vollendung des 5. Altersjahrs zumutbaren Schulweg gehen zu können.