Die Kinder können 4.3. Gemäss den aufgezeigten gesetzlichen Grundlagen haben Kinder im Kanton Luzern das Recht, während zwei Jahren den Kindergarten zu besuchen (§ 11 Abs. 1a VBG) und können diesen, sofern sie die Anforderungen erfüllen, schon vor Vollendung des 5. Altersjahrs besuchen. Dabei handelt es sich um ein Angebotsobligatorium für die Gemeinden ohne Besuchsobligatorium für die Kinder (vgl. Botschaft B 164 des Regierungsrats an den Kantonsrat zum Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung vom 18. Juni 2010). Vor diesem Hintergrund ist im Kanton Luzern von einem über Art.