4.3 Richtlinien EDK 180 Minuten. Die von der Beschwerdeführerin absolvierte Wiederholungsprüfung bestand aus den drei Teilen Textverständnis (40 Minuten; max. 36 Punkte), Rechtschreibung/Grammatik (40 Minuten; max. 58 Punkte) und Textschaffen (100 Minuten; max. 60 Punkte). Im Teil Rechtschreibung/Grammatik konnten im Teilbereich Rechtschreibung (Kommasetzung, Getrennt- und Zusammenschreibung, Bindestrich und Apostroph sowie Textkorrektur) maximal 22 Punkte und im Teilbereich Grammatik maximal 36 Punkte erzielt werden. Im Teil Textschaffen wurden der Inhalt (max. 25 Punkte), die Form (max. 10 Punkte), der Stil (max. 10 Punkte) und die sprachliche Richtigkeit (max. 15 Punkte) bewertet.