Mit den Prüfungen weisen sich die Lernenden nach Ziffer 4.1 Richtlinien EDK aus über die Erfüllung der in diesen Richtlinien aufgeführten Anforderungen sowie über die Reife, die für das Studium an einer Pädagogischen Hochschule für den Studiengang Vorschul- und Primarstufe erforderlich sind. Die Beschwerdeführerin absolvierte am 13. August 2019 die Wiederholungsprüfung im Fachbereich «Deutsch schriftlich». Gemäss den Angaben auf der sich bei den Akten befindenden Wiederholungsprüfung dauerte diese in Übereinstimmung mit der Beschreibung der Aufnahmeprüfung Niveau I der PH Luzern vom Dezember 2018 und mit Ziffer 4.3 Richtlinien EDK 180 Minuten.