Die Richtlinien EDK machen in Ziffer 2.3 folgende Vorgaben zum Fach Deutsch als Erstsprache: Im Bereich Wissen und Kenntnisse - kennen die Schülerinnen und Schüler die Strukturen der Erstsprache in den Bereichen Wort (Wortart, Wortbildung, Wortbedeutung), Syntagma (Satzglied, Phraseologie, Idiomatismus) und Syntax (Satzgefüge, Satzgliedstellung) sowie - die Grundformen des zwischenmenschlichen Kommunizierens und - verfügen sie über einen Überblick über die Geschichte der betreffenden Literatur vom Barock bis in die Gegenwart und kennen die wichtigsten literarischen und journalistischen Textformen.