24 Abs. 4 des Reglements der EDK über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen vom 25. Oktober 2018 (vgl. Erlasssammlung EDK, Ziff. 4.2.1.2) sind vorliegend die Richtlinien über die zusätzlichen Leistungen für die Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik (nachfolgend Richtlinien EDK) massgebend. 9.1 Gemäss Ziffer 1.1 Richtlinien EDK legen diese die Dauer, die Struktur und die Organisation der zusätzlichen Leistungen für die Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik fest und definieren damit die Minimalanforderungen, die mit der Fachmaturität erreicht werden müssen. Die Richtlinien EDK machen in Ziffer 2.3 folgende Vorgaben zum Fach Deutsch als Erstsprache: