9. Die Aufnahmeprüfung in die Studiengänge Kindergarten und Unterstufe der Primarschule, Primarstufe sowie Sekundarstufe I orientiert sich an den massgebenden Richtlinien und am massgebenden Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK (Art. 14 Abs. 1 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern vom 20. September 2013 [PH-Ausbildungsreglement; SRL Nr. 516a]). Damit soll sichergestellt werden, dass die Aufnahmeprüfungen inhaltlich einer Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik entsprechen. Gemäss Art. 24 Abs. 4 des Reglements der EDK über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen vom 25. Oktober 2018 (vgl. Erlasssammlung