Eine Massnahme hat dann eine herabsetzende Wirkung, wenn sie Fähigkeiten betrifft, die für die Tätigkeit, zu deren Ausübung das erfolgreiche Bestehen der Prüfung qualifiziert, von zentraler Bedeutung sind (Schefer Markus / Hess-Klein Caroline, Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung bei Dienstleistungen, in der Bildung und in Arbeitsverhältnissen, in: Jusletter 19. September 2011, N 63; BVGE 2008/26, E. 4.5, mit weiteren Hinweisen).