Das Gymnasium ist als «besonderes» Angebot zu betrachten, worauf grundsätzlich kein Anspruch besteht. Ausreichend für die Erfüllung der Schulpflicht im Rahmen des obligatorischen Grundschulunterrichts wäre daher auch der Besuch der Sekundarstufe I am Wohnort. Das Gymnasium kann dagegen in der Regel nicht am Wohnort besucht werden. Ein längerer Schulweg ist daher grundsätzlich in Kauf zu nehmen. Aus dem Umstand, dass kein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Kantonsschule besteht, gilt dies auch für Schulwege, welche nicht in die nächstgelegene Kantonsschule führen.