Auch hinsichtlich des Lehrplanes unterscheidet sich der untergymnasiale Unterricht vom Unterricht an den Volksschulen der gleichen Stufe. Es werden häufig Fächer angeboten oder Fächer in einer Tiefe behandelt, welche über den im Rahmen einer elementaren Schulbildung zu vermittelnden Lerninhalt hinausgehen. Ein Kanton kommt seiner verfassungsrechtlichen Pflicht zur Gewährung eines ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterrichts während der obligatorischen Schulzeit nach, wenn er diesen an einer Volksschule anbietet.