S. 10 und 28). Gleiches sieht auch das kantonale Merkblatt zum Umgang mit Lese-Rechtschreib-Störungen und Rechenstörungen an Berufsfachschulen (Sekundarstufe II) vom Juni 2009 vor, welches einen Verzicht auf die Bewertung der Rechtschreibung lediglich unter dem Randtitel Schule, das heisst im Unterricht aufführt. Dagegen ist diese Massnahme beim Randtitel Prüfungen im kantonalen Merkblatt gerade nicht vorgesehen.