Dies sei vorliegend zweifelsfrei der Fall, weshalb ein Nachteilsausgleich zu gewähren sei. Die berufliche Grundbildung bezweckt unter anderem den Erwerb der grundlegenden Allgemeinbildung, die Lernende dazu befähigt, den Zugang zur Arbeitswelt zu finden, darin zu bestehen und sich in die Gesellschaft zu integrieren (Art. 15 BBG). Dazu gehört auch, dass sich Lernende mündlich und schriftlich korrekt und entsprechend der geltenden grammatikalischen und orthographischen Regelungen auszudrücken vermögen (vgl. RLP S. 9). Die Sprachkompetenzen entsprechen damit einem wichtigen Lerninhalt im Rahmen der Berufs-bildung.