Im kantonalen Schullehrplan Allgemeinbildung vom Mai 2014 (Schullehrplan) werden für den Bereich «Sprache und Kommunikation» als konkretisierende Bildungsziele für alle Lehrjahre unter anderem festgehalten, dass die Lernenden den Inhalt verschiedener Texte verstehen und weiterbearbeiten sowie die grammatikalischen Mittel und die orthographischen Kenntnisse korrekt anwenden können (Schullehrplan, S. 65 ff.). Damit ist festzustellen, dass sowohl das Leseverständnis als auch die korrekte Rechtschreibung ein Lernziel des Lernbereiches «Sprache und Kommunikation» darstellen und damit auch zum Prüfungsinhalt dieses Lernbereichs gehören. 6.2