4 und 5 ABU-V). 6.1 Im Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht vom 27. April 2006 (Rahmen-lehrplan [RLP]) ist festgehalten, dass die Allgemeinbildung in die beiden Lernbereiche «Gesellschaft» und «Sprache und Kommunikation» aufgeteilt ist (RLP; S. 5 f.). Für den Lernbereich «Sprache und Kommunikation» wird bei den Leitgedanken festgehalten, dass mit dem Unterricht unter anderem die normative Sprachkompetenz gefördert werden soll, das heisst die Fähigkeit, in verbaler und nonverbaler Kommunikation Normen und Konventionen wie Gesprächsregeln, Begrüssungsformeln, Höflichkeitskonventionen, Grammatik, Orthographie, Zeichensetzung usw. zu beachten (RLP; S. 9).