SR 151.3]) bedeutet «Mensch mit Behinderungen» eine Person, der es eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und weiterzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Ausgehend von den Feststellungen im Bericht der Fachstelle für Kinder- und Jugendpsychologie vom 8. Juni 2018 ist die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer Lese-, Rechtschreibstörung im Rahmen ihrer Ausbildung beeinträchtigt. Es ist ihr damit erschwert, sich gleichermassen wie ihre Mitlernenden auszubilden.