Bei der Beschwerdeführerin wurde (…) eine Lese-, Rechtsschreibstörung (LRS, ICD-10 F 81.0) diagnostiziert. Es zeigte sich in der damaligen Untersuchung, dass der Beschwerdeführerin das Textverstehen keine Probleme bereitet. Dagegen machen ihr gemäss Abklärung der mündliche Ausdruck, das Erlesen eines Textes und das korrekte Formulieren und Schreiben Mühe.