Demgemäss besteht der Regionale Kongress aus einem mehrtägigen Gottesdienst, an welchem auch Taufhandlungen vorgenommen werden. Der Kongress diene zudem der biblischen Unterweisung und der Stärkung des Glaubens der einzelnen Mitglieder und der Einheit der Gemeinschaft. 4.2. Die Vorinstanz hat das Gesuch der Beschwerdeführerin gestützt auf die Richtlinien der Schulpflege vom 1. Juni 2015 beurteilt. Entsprechend hat sie in der Verfügung vom 23. Mai 2017 festgehalten, dass während der letzten Schulwoche vor und der ersten Woche nach den Sommerferien grundsätzlich keine Urlaube bewilligt werden. Ausnahmen seien jedoch zulässig unter anderem bei Gesuchen aufgrund religiöser Feiertage.