Um ihre Begründung zu substantiieren, legte die Beschwerdeführerin ihrem Gesuch eine Bestätigung der zuständigen Ältestenschaft ihrer Glaubensgemeinschaft vom 5. April 2017 bei. Darin wird festgehalten, der Besuch des Regionalen Kongresses diene der Unterweisung der Gläubigen und werde als grundlegende Glaubensverpflichtung der Zeugen Jehovas verstanden. Im Rahmen des rechtlichen Gehörs reichte die Beschwerdeführerin zudem weitere Unterlagen ein, welche die Bedeutung der Regionalen Kongresse unterstreichen. Demgemäss besteht der Regionale Kongress aus einem mehrtägigen Gottesdienst, an welchem auch Taufhandlungen vorgenommen werden.