3. Ausgehend von den Ausführungen der Beteiligten ist im vorliegenden Beschwerdeverfahren zu beurteilen, ob die Vorinstanz das Gesuch der Beschwerdeführerin um eine Dispensation vom Unterricht für den Besuch des Regionalen Kongresses der Zeugen Jehovas zu Recht abgewiesen hat. Dabei ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Beschwerdeführerin durch den Entscheid berührt ist, in einem zweiten Schritt ist die Zulässigkeit einer allfälligen Einschränkung zu prüfen.